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   LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14   

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https://dejure.org/2015,38153
LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14 (https://dejure.org/2015,38153)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2015 - 328 O 24/14 (https://dejure.org/2015,38153)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2015 - 328 O 24/14 (https://dejure.org/2015,38153)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Denn das Teilunterliegen betrifft zum einen bloße Nebenforderungen, die sich gem. § 4 ZPO auf den Streitwert und damit die Höhe der Kosten von vornherein nicht auswirken (entgangene Gewinne gem. Anträgen zu I., vgl. dazu BGH, Beschluss v. 8.5.2012, XI ZR 261/10; vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten).
  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Den Klägern steht ein entsprechender Schadensersatzanspruch bereits dem Grunde nach nicht zu, so dass offenbleiben kann, ob es sich bei der behaupteten vorgerichtlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Kläger nicht allenfalls um eine gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 7 RVG) gehandelt hat und sie daher nur eine Gebühr auf den kumulierten Gegenstandswert beanspruchen könnten (vgl. [zur gerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts] BGH, NJW 2014, 2126).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Das erforderliche wörtliche Angebot ist den Beklagten spätestens mit der Klageschrift zugegangen; mit Stellung ihres Klageabweisungsantrags haben sie es abgelehnt (vgl. BGH, NJW 1997, 581).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Bereits durch diese Abweichung wird in das Selbstbestimmungsrecht des Anlageinteressenten, in eigener Entscheidung und Abwägung des Für und Wider darüber zu befinden, ob er in das Projekt investieren will oder nicht (vgl. BGH, a.a.O.; Urt. v. 2.3.2009, II ZR 266/07, juris Rn. 6), eingegriffen.
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Sie musste dem Beitrittsinteressenten infolgedessen ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln, d.h. ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig, verständlich und vollständig aufklären (BGH, a.a.O.; Urt. v. 1.3.2011, II ZR 16/10; Urt. v. 9.7.2013, II ZR 9/12, juris) Dies gilt auch, soweit sich der Anleger - wie hier - nicht unmittelbar, als Direktkommanditist, sondern nur als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft beteiligt, wenn der Treugeber nach den Regelungen den vertraglichen Regelungen wie ein unmittelbar beigetretener Kommanditist behandelt werden soll (vgl. nur BGH, Urt. v. 23.4.2012, II ZR 211/09, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Sie musste dem Beitrittsinteressenten infolgedessen ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln, d.h. ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig, verständlich und vollständig aufklären (BGH, a.a.O.; Urt. v. 1.3.2011, II ZR 16/10; Urt. v. 9.7.2013, II ZR 9/12, juris) Dies gilt auch, soweit sich der Anleger - wie hier - nicht unmittelbar, als Direktkommanditist, sondern nur als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft beteiligt, wenn der Treugeber nach den Regelungen den vertraglichen Regelungen wie ein unmittelbar beigetretener Kommanditist behandelt werden soll (vgl. nur BGH, Urt. v. 23.4.2012, II ZR 211/09, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Auf einen pauschalen Mindestschaden können sich die Kläger auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 252 S. 2 BGB nicht berufen, da es - zumal bei Anlegern, der wie die Kläger in andere als festverzinsliche Anlageformen investiert haben - nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2012, XI ZR 360/11, juris Rn. 18).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (BGH, ZIP 2013, 315; NJW-RR 2012, 1312).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Die hierfür streitende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.2012, XI ZR 262/10, juris) haben die Beklagten nicht entkräftet.
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

    Auszug aus LG Hamburg, 17.11.2015 - 328 O 24/14
    Eine Klage auf Freistellung muss die Forderung, von der der Beklagte den Kläger freistellen soll, nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt bezeichnen (vgl. BGH, NJW 2013, 155).
  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

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